Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Printperfect – MA Innovation OG · Textildruck, Stickerei & Werbemittel
Lindengasse 5/2, 3250 Wieselburg, Österreich · UID ATU82585748 · Stand: Oktober 2026
In diesen AGB ist „Unternehmer" jeder Auftraggeber im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, „Verbraucher" jeder Auftraggeber im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG. Ist eine Regelung nur für eine dieser Gruppen bestimmt, ist dies in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich angegeben. Bestimmungen ohne solche Angabe gelten für alle Auftraggeber.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Printperfect – MA Innovation OG, Lindengasse 5/2, 3250 Wieselburg („Printperfect") und ihren Kunden („Auftraggeber") über Textildruck, Stickerei, Werbemitteldruck, den Verkauf von Textilien und verwandte Leistungen.
1.2 Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Webseite, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder auf sonstigem Weg geschlossen wird.
1.3 Printperfect stellt die AGB vor Vertragsabschluss zur Verfügung: auf der Webseite, im Bestellprozess (Bestätigung per Checkbox) und durch Hinweis bzw. Link in jedem Angebot.
1.4 Gegenüber Unternehmern gilt: Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Printperfect ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn Printperfect in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit diesem Unternehmer, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.5 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Printperfect sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote gelten 14 Tage ab Ausstellung.
2.2 Mit seiner Bestellung (mündlich, schriftlich, elektronisch oder über die Webseite) gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Verbraucher sind an dieses Angebot 14 Tage gebunden. Printperfect kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3 Der Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Printperfect,
Zusendung der grafischen Vorschau gemäß § 5 als Antwort auf die Bestellung, oder
Rechnungsstellung oder Beginn der Produktion, wobei Printperfect den Auftraggeber darüber unverzüglich informiert.
2.4 Eine automatische Eingangsbestätigung einer Online-Bestellung bestätigt nur den Eingang und ist noch keine Annahme.
2.5 Der Auftraggeber übermittelt alle für die Leistung nötigen Druckdaten, Informationen und Freigaben rechtzeitig und vollständig. Verzögerungen aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
§ 3 Preise, Anzahlung und Zahlung
3.1 Es gelten die Preise laut Angebot bzw. der bei Bestellung gültigen Preisliste. Gegenüber Unternehmern sind alle Preise Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Versandkosten sind gesondert ausgewiesen (§ 8.5).
3.2 Printperfect kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 25 % des Auftragswerts verlangen. Der Restbetrag ist bei Lieferung bzw. Abholung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3 Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das angegebene Konto. Andere Zahlungsarten nach Vereinbarung. Barzahlung nur bei persönlicher Abholung.
3.4 Die Produktionszeit beginnt erst, wenn die Anzahlung eingegangen ist, druckfertige Unterlagen vorliegen und – sofern eine Vorschau erstellt wird – die schriftliche Freigabe gemäß § 5 erteilt ist.
3.5 Zahlungsverzug:
Verbraucher: Verzugszinsen von 4 % p. a. (§ 1000 ABGB). Die erste Mahnung ist kostenlos. Für jede weitere Mahnung verrechnet Printperfect EUR 10,00, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind und in angemessenem Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB).
Unternehmer: Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), eine Pauschalentschädigung von EUR 40,00 (§ 458 UGB) sowie darüber hinausgehende, nachgewiesene Betreibungskosten.
3.6 Bei Zahlungsverzug kann Printperfect die Ausführung weiterer Aufträge dieses Auftraggebers bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen.
3.7 Gegenüber Unternehmern gilt: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung nicht.
§ 4 Druckdaten und Rechte am Motiv
4.1 Der Auftraggeber ist für die Übermittlung druckfertiger, technisch einwandfreier Dateien verantwortlich. Printperfect weist auf offenkundige Mängel der Daten hin (§ 1168a ABGB). Darüber hinaus prüft Printperfect die Daten nicht auf inhaltliche, rechtliche oder gestalterische Richtigkeit.
4.2 Druckdaten sind in den von Printperfect vorgegebenen Formaten, Auflösungen und Farbprofilen zu übermitteln. Die Anforderungen sind auf der Webseite abrufbar oder werden auf Anfrage mitgeteilt.
4.3 Sind Daten nicht druckfertig (z. B. zu geringe Auflösung, fehlende Vektordaten, KI-generierte Motive mit unzureichender Druckqualität), bietet Printperfect nach Absprache eine Datenaufbereitung gegen gesonderte Verrechnung an. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
4.4 Besteht der Auftraggeber nach einem Hinweis gemäß 4.1 auf der Verwendung der Daten, oder beruht ein Mangel auf nicht erkennbar fehlerhaften Daten des Auftraggebers, haftet Printperfect dafür nicht. Eine kostenlose Nachproduktion ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.5 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen übermittelten Motiven, Logos, Schriftzügen, Bildern und Texten die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte) besitzt. Er hält Printperfect gegenüber Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung dieser Rechte schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
4.6 Printperfect kann Aufträge ablehnen, deren Motive offenkundig Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrige, diskriminierende oder anstößige Inhalte zeigen.
4.7 Von Printperfect erstellte Entwürfe, Grafiken und Vektorisierungen bleiben geistiges Eigentum von Printperfect. Der Auftraggeber erhält das Recht, sie für den jeweiligen Auftrag zu verwenden. Eine Herausgabe der offenen Dateien oder eine Nutzung für Aufträge bei Dritten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 5 Grafische Vorschau und Druckfreigabe
5.1 Vor Produktionsbeginn erhält der Auftraggeber in der Regel eine grafische Vorschau (Entwurf/Proof). Die Freigabe erfolgt schriftlich; E-Mail oder Freigabe im Kundenkonto genügen, eine telefonische Freigabe nicht.
5.2 Nach der Freigabe geht der Auftrag in Produktion; danach sind Änderungen nicht mehr möglich. Der Auftraggeber prüft die Vorschau sorgfältig auf Text, Schreibweise, Maße, Platzierung und Farbangaben. Für Fehler, die in der freigegebenen Vorschau erkennbar enthalten waren, haftet Printperfect nicht, es sei denn, die Vorschau weicht von einer schriftlichen Vorgabe des Auftraggebers ab und Printperfect hat dies verschuldet.
5.3 Die Vorschau visualisiert das Endprodukt. Maßgeblich sind die freigegebenen Abmessungen in Zentimetern. Farben am Bildschirm können wegen unterschiedlicher Monitore, Farbprofile und Kalibrierung vom Druckergebnis abweichen.
5.4 Die Ansicht bezieht sich, sofern nicht anders angegeben, auf Konfektionsgröße M. Bei kleineren oder größeren Größen kann das Motiv produktionsbedingt um ca. 1–2 cm kleiner oder größer ausfallen.
5.5 Gibt der Auftraggeber keine exakte Farbangabe (z. B. Pantone, HKS, CMYK), wählt Printperfect den bestpassenden verfügbaren Druck- bzw. Garnfarbton. Abweichungen zur Bildschirmdarstellung im Rahmen von § 6 sind dann kein Mangel.
5.6 Verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf eine Vorschau, trägt er das Risiko für Fehler, die bei einer Vorschau erkennbar gewesen wären.
§ 6 Fertigungstoleranzen
6.1 Textildruck und Stickerei sind handwerkliche Fertigungsprozesse. Die folgenden geringfügigen, produktionsbedingten Abweichungen sind technisch nicht vollständig vermeidbar und branchenüblich. Sie sind kein Mangel, sofern sie den vertragsgemäßen Gebrauch und das Gesamtbild nicht beeinträchtigen:
Druckposition: Abweichungen von bis zu ca. 10–15 mm von der angegebenen Position.
Farbwiedergabe: Abweichungen zwischen Bildschirm-/Vorschaudarstellung und Druckergebnis sowie geringfügige Farbschwankungen innerhalb einer Produktion.
Konfektionsgrößen: Skalierung des Motivs um ca. 1–2 cm bei von Größe M abweichenden Größen.
Material und Technik: unterschiedliche Ergebnisse je nach Textilart, Textilfarbe, Oberflächenstruktur sowie Druck- oder Sticktechnik.
Nachproduktionen: Farbabweichungen von bis zu ca. 5 % gegenüber einer früheren Produktion, bei anderem Material oder anderer Charge bis zu ca. 10 %. Printperfect empfiehlt, ein Muster der Vorproduktion beizustellen und Farbcodes anzugeben.
Textilien: herstellerbedingte, geringfügige Abweichungen der Textilien selbst (Passform, Grammatur, Farbton der Charge).
6.2 Gegenüber Unternehmern gilt: Bei Sonderanfertigungen und größeren Produktionen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der bestellten Menge zulässig. Verrechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Gegenüber Verbrauchern liefert Printperfect die bestellte Menge.
§ 7 Beigestellte Textilien
7.1 Stellt der Auftraggeber Textilien selbst bei („Beistellware"), liefert er sie auf eigene Kosten und Gefahr, ausschließlich neu und ungewaschen, sortiert und mit Mengenliste an. Printperfect prüft nur Menge und äußerlich erkennbare Schäden.
7.2 Der Auftraggeber gibt Material und Pflegeeigenschaften bekannt. Für Textilien, die sich wegen ihrer Beschaffenheit (z. B. Beschichtung, Imprägnierung, Hitzeempfindlichkeit, Farbmigration bei Polyester) nicht oder nur eingeschränkt zum Bedrucken oder Besticken eignen und deren Eignung für Printperfect nicht erkennbar war, haftet Printperfect nicht.
7.3 Fehldrucke und Ausschuss von bis zu 3 % der Beistellware (mindestens 1 Stück) sind produktionstechnisch nicht vermeidbar und vom Auftraggeber hinzunehmen. Printperfect empfiehlt, eine entsprechende Mehrmenge beizustellen. Für Ausschuss innerhalb dieser Quote wird die Veredelung nicht verrechnet.
7.4 Für darüber hinausgehende, von Printperfect verursachte Fehldrucke ersetzt Printperfect nach eigener Wahl einen gleichwertigen Artikel oder den nachgewiesenen Einkaufspreis. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
7.5 Beistellware und Fertigware sind binnen 30 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen oder abzurufen. Danach kann Printperfect eine angemessene Lagergebühr verrechnen.
§ 8 Lieferung, Liefertermine und Versand
8.1 Printperfect liefert innerhalb Österreichs an die angegebene Lieferadresse oder zur Abholung in Wieselburg. Abweichende Lieferorte (z. B. direkt zu einer Veranstaltung) werden gesondert schriftlich vereinbart.
8.2 Die Lieferfrist beginnt, wenn die Anzahlung eingegangen ist, druckfertige Unterlagen vorliegen und die Freigabe gemäß § 5 erteilt ist. Die übliche Produktionszeit beträgt 14 bis 20 Werktage.
8.3 Gegenüber Verbrauchern gilt: Printperfect liefert spätestens 30 Werktage nach Beginn der Lieferfrist gemäß 8.2, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist. Wird diese Frist überschritten, kann der Verbraucher eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten (§ 918 ABGB, § 7a KSchG). Bereits geleistete Zahlungen werden dann unverzüglich erstattet.
8.4 Gegenüber Unternehmern gilt: Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, außer sie wurden schriftlich als „verbindlicher Liefertermin" vereinbart. Nur bei einem verbindlichen Liefertermin kann der Unternehmer bei Verzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz richtet sich nach § 13.
8.5 Die Versandkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht Lieferung frei Haus vereinbart ist. Sie werden im Angebot bzw. im Bestellprozess ausgewiesen.
8.6 Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, verspätete Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. Datenlieferung oder Freigabe) oder sonstige von Printperfect nicht zu vertretende Umstände verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Printperfect informiert den Auftraggeber unverzüglich. Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach 8.3 bleibt unberührt.
8.7 Gefahrübergang: Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über (§ 7b KSchG).
§ 9 Stornierung durch den Auftraggeber
9.1 Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht, behält Printperfect den Anspruch auf das Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 1168 ABGB). Stattdessen kann Printperfect folgende Pauschalen verrechnen:
Zeitpunkt der Stornierung
Stornopauschale
vor Zusendung der Vorschau
10 % des Auftragswerts
nach Zusendung der Vorschau, vor Freigabe
25 % des Auftragswerts
nach Freigabe bzw. Produktionsbeginn
100 % des Auftragswerts
9.2 Bereits für den Auftrag bestellte Textilien, die nicht storniert oder retourniert werden können, werden zusätzlich zum Einkaufspreis verrechnet, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Der Auftraggeber erhält diese Textilien.
9.3 Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass Printperfect kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Verbrauchern unterliegen die Pauschalen dem richterlichen Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB).
9.4 Eine Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Eine bereits geleistete Anzahlung wird mit der Stornopauschale verrechnet.
§ 10 Rücktrittsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)
Dieser Paragraph gilt nur für Verbraucher bei Verträgen, die im Fernabsatz (Webseite, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume von Printperfect geschlossen werden.
10.1 Kein Rücktrittsrecht bei individueller Ware. Für Waren, die nach Vorgaben des Verbrauchers angefertigt oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind – insbesondere bedruckte, bestickte oder sonst personalisierte Textilien und Werbemittel – besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).
10.2 Rücktrittsrecht bei Standardware. Für nicht personalisierte Ware (z. B. unbedruckte Textilien) kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (nicht der Beförderer) die Ware erhalten hat; bei mehreren Teillieferungen mit Erhalt der letzten.
10.3 Zur Ausübung des Rücktrittsrechts informiert der Verbraucher Printperfect – MA Innovation OG, Lindengasse 5/2, 3250 Wieselburg, E-Mail: druck@printperfect.at, Telefon: 0660/5454026, mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail). Er kann dafür das Muster-Widerrufsformular im Anhang verwenden, muss es aber nicht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
10.4 Folgen des Rücktritts. Printperfect erstattet alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Standard-Lieferkosten unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung, mit demselben Zahlungsmittel. Printperfect kann die Erstattung verweigern, bis die Ware zurückgegeben oder ihre Absendung nachgewiesen ist. Der Verbraucher sendet die Ware binnen 14 Tagen zurück und trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Für einen Wertverlust muss er nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrags Eigentum von Printperfect. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
11.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Auftraggeber die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
11.3 Gegenüber Unternehmern gilt: Der Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang (z. B. Verkauf von Fanartikeln durch einen Verein) ist zulässig. Der Unternehmer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits jetzt in Höhe des offenen Betrags an Printperfect ab und vermerkt dies auf Verlangen in seinen Büchern.
11.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Printperfect nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Der Verbraucher kann zunächst zwischen Verbesserung und Austausch wählen, außer die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder für Printperfect mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Printperfect bittet, Mängel möglichst rasch mit Fotos zu melden; eine spätere Meldung innerhalb der Frist führt zu keinem Rechtsverlust.
12.2 Unternehmer:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich und mit Fotos zu rügen; verdeckte Mängel binnen 5 Werktagen ab Entdeckung (§§ 377, 381 UGB). Bei unterlassener oder verspäteter Rüge sind Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüche wegen des Mangels ausgeschlossen.
Printperfect wählt zwischen Verbesserung und Austausch. Preisminderung oder Vertragsauflösung kann der Unternehmer erst verlangen, wenn Verbesserung und Austausch fehlgeschlagen, unmöglich oder unzumutbar sind.
12.3 Für alle Auftraggeber gilt: Kein Mangel liegt vor bei
Fehlern, die auf Druckdaten, Angaben oder der Freigabe des Auftraggebers beruhen (§§ 4 und 5),
Abweichungen innerhalb der Toleranzen gemäß § 6,
Schäden durch unsachgemäße Behandlung nach Übergabe, insbesondere bei Nichtbeachtung der mitgelieferten Pflegeanleitung bzw. des Textiletiketts (z. B. Waschen über 30 °C, Trockner, Bügeln direkt auf dem Motiv),
gewöhnlicher Abnutzung.
§ 13 Haftung
13.1 Printperfect haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden; für diese haftet Printperfect auch bei leichter Fahrlässigkeit.
13.2 Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich:
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, außer bei Vorsatz.
Für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Vertragsstrafen gegenüber Dritten und Schäden aus verspäteter Lieferung bei unverbindlichen Lieferterminen haftet Printperfect nicht, außer bei Vorsatz.
Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Unternehmer zu beweisen.
Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens drei Jahre nach Lieferung.
13.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
13.4 Die Haftung für beigestellte Textilien richtet sich nach § 7.
§ 14 Referenznutzung
14.1 Printperfect darf Fotos und Videos der gefertigten Produkte (ohne abgebildete Personen) zu Werbezwecken auf Webseite, Social Media und in Printmedien verwenden und dabei bei Unternehmern, Vereinen und Organisationen deren Namen bzw. Logo als Referenz nennen.
14.2 Namen oder sonstige personenbezogene Daten von Privatpersonen (z. B. Namensaufdrucke) werden vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
14.3 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit, auch schon bei der Bestellung, ohne Angabe von Gründen per E-Mail widersprechen. Bereits veröffentlichte Beiträge entfernt Printperfect dann binnen angemessener Frist.
§ 15 Datenschutz und Schlussbestimmungen
15.1 Printperfect verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung unter https://www.printperfect.at/datenschutz.
15.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
15.3 Gerichtsstand:
Unternehmer: ausschließlich das für 3250 Wieselburg sachlich zuständige Gericht. Printperfect kann den Unternehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
Verbraucher: Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, können nur bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel dieser Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG).
15.4 Erfüllungsort ist Wieselburg.
15.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
15.6 Gegenüber Unternehmern gilt: Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Rest wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
(Nur für Verbraucher und nur für nicht personalisierte Ware gemäß § 10.2. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Printperfect – MA Innovation OG, Lindengasse 5/2, 3250 Wieselburg, E-Mail: druck@printperfect.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am / erhalten am: ____________
Bestell- bzw. Rechnungsnummer: ____________
Name des/der Verbraucher(s): ____________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: ____________
§ 16 Bildnachweise und KI-generierte Inhalte
16.1 Die auf der Webseite von Printperfect verwendeten Bilder und Visualisierungen sind Eigenproduktionen, stammen aus lizenzierten Bilddatenbanken oder wurden mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.
16.2 KI-generierte Bilder dienen der Produkt- und Stilvisualisierung. Sie werden nicht als authentische Fotos von realen Produkten oder Auftragsarbeiten ausgegeben.
16.3 KI-generierte Vorschläge im Designprozess sind unverbindlich und bedürfen einer Freigabe durch den Auftraggeber vor Produktionsbeginn.
Stand: Oktober 2026 · Printperfect – MA Innovation OG, Lindengasse 5/2, 3250 Wieselburg